Das können Sie bewegen

Aufgrund eines Rücktritts ist die Kantonale Schätzungskommission für Enteignungen zu ergänzen. Als Mitglied der Schätzungskommission beurteilen Sie die Höhe von Entschädigungen bei der Enteignung von Grundeigentum und Rechten.


Das neue Mitglied der Schätzungskommission wird durch den Kantonsrat bis zum Ablauf der Legislatur am 30. Juni 2028 gewählt. Es besteht die Möglichkeit zur Wiederwahl für weitere vierjährige Amtsdauern.

Was Sie dafür auszeichnet

Zur Ausübung dieses Amtes bringen Sie vorzugsweise eine Ausbildung sowie Erfahrung als Architektin oder Architekt oder Baufachfrau oder Baufachmann (Bauingenieurin, Baumeister, Bauleiterin, Bauführer Tief- resp. Hochbau) mit. Neben fachlichen Kenntnissen verfügen Sie über eine hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind gewandt im mündlichen Ausdruck.

Interessiert?

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Ihr Wirkungsfeld

Die Schätzungskommission für Enteignungen besteht aus einem Präsidium, einem Vizepräsidium, drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Der zeitliche Arbeitsaufwand ist schwankend. Es wird davon ausgegangen, dass einige halbtägige Sitzungen pro Jahr anfallen. Die Entschädigung entspricht derjenigen der nebenamtlichen Richter, Erziehungsräte und ausserparlamentarischen Kommissionsmitglieder.

Ihr Arbeitsort

Alle offenen Stellen und Online Bewerbung auf: www.sz.ch/jobs

Ihr neuer Arbeitgeber

Die rund 2300 Mitarbeitenden sorgen sich im Kanton Schwyz um die Anliegen der Bevölkerung und führen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden öffentliche Aufgaben aus. Die kantonale Verwaltung ist der grösste Arbeitgeber im Kanton Schwyz. Die Mitarbeitenden erfüllen ihren verantwortungsvollen Auftrag in ihrer täglichen Arbeit und verbessern die Qualität und die Effizienz ihrer Tätigkeit stetig.

https://www.sz.ch/karriere

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