Präsident/-in für die Eidgenössische Medienkommission (EMEK)
Generalsekretariat GS-UVEK
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Die EMEK strategisch leiten
- Das Fachsekretariat personell leiten
- 6-7 Plenarsitzungen pro Jahr leiten
- Berichte und Empfehlungen mitredigieren und koordinieren
- Die EMEK nach aussen vertreten
Das macht Sie einzigartig
- Fundierte Kenntnisse der Medienlandschaft Schweiz
- Hohes Interesse an der Entwicklung der Medienlandschaft Schweiz in einem sich stark wandelnden Umfeld
- Unabhängigkeit (insbesondere keine Anstellung in einem Medienunternehmen)
- Aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
Auf den Punkt gebracht
Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission.
Sie beobachtet und analysiert die schweizerische Medienlandschaft. Sie gibt Empfehlungen ab und berät den Bundesrat und die Verwaltung.
Fragen zur Stelle
Yves Bichsel +41 58 46 57115Nachricht senden
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Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission.
Sie beobachtet und analysiert die schweizerische Medienlandschaft. Sie gibt Empfehlungen ab und berät den Bundesrat und die Verwaltung.
Mit Expertise in die Zukunft.
Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (GS-UVEK) koordiniert die Arbeiten der Ämter, bereitet die Bundesratsgeschäfte vor, unterstützt die politische Planung, dient als Schnittstelle zum Parlament und stellt die Kommunikation nach innen und aussen sicher.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des GS-UVEK gestalten Sie die Zukunft der Schweiz. In herausfordernden Projekten legen Sie die Grundlagen für die erfolgreiche Entwicklung unseres Landes und für den Erhalt der hohen Lebensqualität. Das GS-UVEK bietet Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld, in dem Sie eigene Ideen einbringen können und in Ihrer Entwicklung unterstützt werden.
Das bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
#D7EEECGleicher Lohn für gleichwertige ArbeitWir gewährleisten Lohngleichheit und entlöhnen nach Leistung, Erfahrung und den Anforderungen der Stelle.
#D7EEECGleicher Lohn für gleichwertige ArbeitWir gewährleisten Lohngleichheit und entlöhnen nach Leistung, Erfahrung und den Anforderungen der Stelle.
#FAD8B9Arbeit und Privatleben im EinklangDie individuelle Lebensgestaltung unterstützen wir mit flexiblen Arbeitsformen und unterschiedlichen Zeitmodellen.
#FAD8B9Arbeit und Privatleben im EinklangDie individuelle Lebensgestaltung unterstützen wir mit flexiblen Arbeitsformen und unterschiedlichen Zeitmodellen.
#E8D7E8Berufliche PerspektivenMit Aus- und Weiterbildungen am Puls der Zeit fördern wir die berufliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden.
#E8D7E8Berufliche PerspektivenMit Aus- und Weiterbildungen am Puls der Zeit fördern wir die berufliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden.
Fragen zur Stelle
Yves Bichsel+41 58 46 57115
Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Fragen zur Stelle
Martina Leonarz
Fachsekretärin EMEK
058 460 57 55
martina.leonarz@bakom.admin.ch
www.emek.admin.ch
Mitglieder der EMEK werden durch den Bundesrat gewählt. Die Wahl gilt jeweils für eine Legislatur. Die aktuelle Legislatur endet Ende 2027. Die Amtszeit der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen ist auf insgesamt zwölf Jahre beschränkt.
Honorar gemäss Anhang 1 Ziffer1.1 RVOV und Art. 8o RVOV