Anwalt / Anwältin als Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gemäss den Artikeln 29 bis 31 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71)
- Teilnahme an Aufsichtssitzungen der AB-BA
- Durchführung von Inspektionen bei der Bundesanwaltschaft
- Berichterstattung in parlamentarischen Kommissionen
- Treffen mit Partnerbehörden
Das macht Sie einzigartig
- Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister (Art. 23 Abs. 2 Bst. b StBOG, Art. 7 BGFA)
- Praktische Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht
- Aufsichts-/Auditerfahrung von Vorteil
- Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenz
- Beherrschung zweier Amtssprachen
Auf den Punkt gebracht
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Mitglieder der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahlen.
Fragen zur Stelle
Patrick Gättelin Leiter Sekretariat AB-BA+41 58 485 67 02
Nachricht senden
Fragen zur Bewerbung
Anne Dieu Sekretärin der Gerichtskommission+41 58 322 94 26
Nachricht senden
Fragen zur Stelle
Patrick GättelinLeiter Sekretariat AB-BA
+41 58 485 67 02
Nachricht sendenFragen zur Bewerbung
Anne DieuSekretärin der Gerichtskommission
+41 58 322 94 26
Nachricht sendenAuf den Punkt gebracht
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Mitglieder der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahlen.
Das macht uns aus
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wird von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Sie ist unabhängig von der Exekutive, der Judikative und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Bundesanwaltschaft in organisatorischer, personeller sowie finanzieller Hinsicht systemisch zu beaufsichtigen. Dazu kann sie Inspektionen durchführen sowie Empfehlungen und Weisungen erlassen. In laufende Verfahren darf sie nicht eingreifen.
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Fragen zur Stelle
Patrick GättelinLeiter Sekretariat AB-BA
+41 58 485 67 02
Nachricht sendenFragen zur Bewerbung
Anne DieuSekretärin der Gerichtskommission
+41 58 322 94 26
Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Unvereinbarkeit: Die Mitglieder der Aufsichtsbehörde dürfen weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. Mitglieder, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, dürfen nicht als Parteivertreter vor den Strafbehörden des Bundes auftreten (Art. 24 StBOG).
Pensum: Ca. 25 Arbeitstage pro Jahr
Bewerbungsfrist: 8. Juni 2026
Eintrittsdatum: So rasch wie möglich nach der Wahl
Entlöhnung: Gemäss Spesen- und Entschädigungsreglement der AB-BA vom 22. November 2021
Die nächsten Schritte
- Bewerbung mit komplettem Bewerbungsdossier inklusiv Angabe von mindestens zwei Referenzpersonen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Liste Ihrer Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug
- Prüfung der Bewerbungen durch die Subkommission
- Anhörung durch die Plenarkommission
- Vorschlag der Gerichtskommission
- Wahl während der Herbstsession 2026